Die Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen wurde mit dem "Vertrag zur Umsetzung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 i. V. m. § 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB V über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung im Freistaat Sachsen" am 29. September 2017 gegründet.
LAG Sachsen
Rechtliche Grundlagen
Träger der Landesarbeitsgemeinschaft
Struktur
Die LAG Sachsen trifft Entscheidungen über ein Lenkungsgremium mit eigener Geschäftsordnung. Sie hat eine unabhängige neutrale Landesgeschäftsstelle für die administrative Betreuung und organisatorische Durchführung eingerichtet und Fachkommissionen (FK) für die fachlich-inhaltliche Durchführung der Qualitätssicherungs-(QS)-Verfahren etabliert. Über eine Datenannahmestelle (DAS) wird die Annahme der QS-Daten realisiert.
Aufgaben der LAG
Diese sind nach § 6, Teil 1 der DeQS-RL definiert und beinhalten unter anderem die Bewertung der Auffälligkeiten in den landesbezogenen Qualitätssicherungsverfahren, Feststellung der Notwendigkeit und Einleitung sowie Durchführung der qualitätsverbessernden Maßnahmen, Information und Beratung der Leistungserbringer(innen), Datenvalidierung, Datenannahme (bei Vorliegen einer Erklärung nach § 9 Abs. 1 Satz 5 DeQS-RL), die Erfüllung von Aufgaben in der Qualitätsberichterstattung sowie die laienverständliche Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Maßnahmen der Qualitätssicherung.