Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Sachsen

LAG Sachsen

Rechtliche Grundlagen

Die Landesarbeits­gemeinschaft Sachsen wurde mit dem "Vertrag zur Umsetzung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundes­ausschusses (G-BA) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 i. V. m. § 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB V über die einrichtungs- und sektoren­übergreifenden Maßnahmen der Qualitäts­sicherung im Freistaat Sachsen" am 29. September 2017 gegründet.

Träger der Landesarbeitsgemeinschaft

Struktur

Organigramm der LAG Sachsen
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Die LAG Sachsen trifft Entscheidungen über ein Lenkungsgremium mit eigener Geschäfts­ordnung. Sie hat eine unabhängige neutrale Landesgeschäftsstelle für die administrative Betreuung und organi­satorische Durchführung eingerichtet und Fachkommissionen (FK) für die fachlich-inhaltliche Durchführung der Qualitäts­­sicherungs-(QS)-Verfahren etabliert. Über eine Datenannahmestelle (DAS) wird die Annahme der QS-Daten realisiert.

Aufgaben der LAG

Diese sind nach § 6, Teil 1 der DeQS-RL definiert und beinhalten unter anderem die Bewertung der Auffälligkeiten in den landesbezogenen Qualitätssicherungs­verfahren, Feststellung der Notwendigkeit und Einleitung sowie Durchführung der qualitäts­verbessernden Maßnahmen, Information und Beratung der Leistungs­erbringer(innen), Datenvalidierung, Datenannahme (bei Vorliegen einer Erklärung nach § 9 Abs. 1 Satz 5 DeQS-RL), die Erfüllung von Aufgaben in der Qualitäts­bericht­erstattung sowie die laien­verständliche Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Maßnahmen der Qualitäts­sicherung.

Tätigkeitsbericht und Jahresabschluss gem. § 22 Abs. 3 DeQS-RL