Durch das Bundesministerium für Gesundheit wird als eine wesentliche Voraussetzung für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem die Qualitätssicherung angesehen, worunter die Abbildung, Sicherung und Verbesserung der Qualität insbesondere der ärztlichen und pflegerischen Tätigkeit verstanden wird.
Alle Leistungserbringer(innen) sind im System der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu sichern und weiter zu entwickeln.
Nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) werden die Grundanforderungen an die Qualitätssicherung reguliert - unter anderem mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Einführung eines internen Qualitätsmanagements und zur Beteiligung an Maßnahmen der einrichtungsübergreifenden externen Qualitätssicherung (§ 135a SGB V).
Durch die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Sachsen werden Teilbereiche der gesetzlich verbindlichen externen Qualitätssicherung auf Bundeslandebene, d. h. im Freistaat Sachsen umgesetzt.