Dieses trifft die Entscheidungen der Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen und ist dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gegenüber für die ordnungsgemäße Durchführung der Richtlinien und Bestimmungen im Zusammenhang mit der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung auf Landesebene verantwortlich.
Lenkungsgremium der LAG
Stimmberechtigte
Die Stimmenverteilung im Lenkungsgremium erfolgt paritätisch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Landesverbände der Sächsischen Krankenkassen und Ersatzkassen (LVSK) einerseits und den Organisationen der Leistungserbringerseite (KGS, KVS, KZVS) andererseits mit insgesamt zwölf Stimmen.
Das Lenkungsgremium wählt im jährlichen Wechsel aus seinen Reihen eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in). Im Jahr 2024 werden der Vorsitz von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) und der stellvertretende Vorsitz von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen (KZVS) gestellt.
Lenkungsgremiumsvorsitzende ist 2024 Frau Hanna Marieke Waldert (KVS).
Näheres ist in der Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) geregelt.
Beteiligte
Beteiligt am Lenkungsgremium mit jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter nebst Stellvertretung werden:
Ein Mitberatungsrecht erhalten ebenso die für die Wahrnehmung der Interessen der Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene gem. § 140 f Abs. 1, 2, 5 und 6 SGB V.