In dieses Qualitätssicherungsverfahren werden alle Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die im Krankenhaus mit einem Herzschrittmacher oder implantierbaren Defibrillator behandelt werden, einbezogen. Bei der Versorgung mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren werden die Implantationen, die Aggregatwechsel sowie die Revisionen, Systemwechsel und Explantation jeweils in gesonderten Modulen ausgewertet in Analogie zu den bis zum Erfassungsjahr 2020 gültigen QSKH-Verfahren "Herzschrittmacherversorgung" und "Implantierbare Defibrillatoren" auf diesem Gebiet:
- Herzschrittmacher-Implantation (HSMDEF-HSM-IMPL)
- Herzschrittmacher-Aggregatwechsel (HSMDEF-HSM-AGGW)
- Herzschrittmacher-Revision/-Systemwechsel/-Explantation (HSMDEF-HSM-REV)
- Implantierbare Defibrillatoren-Implantation (HSMDEF-DEFI-IMPL)
- Implantierbare Defibrillatoren-Aggregatwechsel (HSMDEF-DEFI-AGGW)
- Implantierbare Defibrillatoren-Revision/Systemwechsel/Explantation (HSMDEF-DEFI-REV)
Die Qualitätsindikatoren sind auf die Beachtung von Leitlinienempfehlungen bei der Indikationsstellung, die Prozedurmerkmale (Dauer des Eingriffs, Strahlenbelastung der Patientin bzw. des Patienten, Erreichung akzeptabler Messwerte bei notwendigen intraoperativen Messungen), Komplikationen im zeitlichen Zusammenhang zum Eingriff und die risikoadjustierte Sterblichkeitsrate ausgerichtet. Zudem werden in diesem Qualitätssicherungsverfahren Daten erhoben, die eine Verknüpfung wiederholter stationärer Aufenthalte einer Patientin bzw. eines Patienten ermöglichen. Durch dieses sogenannte Follow-up können auch Komplikationen erfasst werden, die erst nach Verlassen des Krankenhauses auftreten. Die Follow-up-Indikatoren, für die Daten verschiedener Eingriffsarten ausgewertet werden, sind dem jeweiligen Auswertungsmodul Implantation zugeordnet.