Seit 2002 existiert das Qualitätssicherungsverfahren zur Herzschrittmacherversorgung im Krankenhausbereich nach QSKH-RL. In drei Auswertungen werden die Implantationen (09/1), die Aggregatwechsel (09/2) und die Revisionen/Systemwechel/Explantationen (09/3) analysiert. Überprüft werden dabei die Beachtung geltender Leitlinienempfehlungen z. B. bei der Indikationsstellung, die Prozess- und Ergebnisqualität, die Komplikationen während des stationären Aufenthaltes und die Sterblichkeit im Krankenhaus sowie zunehmend sogenannte Follow-up-Indikatoren hinsichtlich Aggregatlaufzeit und Indikationen für Folgeeingriffe.