Diese sogenannten direkten Qualitätssicherungsverfahren nach QSKH-RL in der Transplantationsmedizin waren bis zum Erfassungsjahr 2019 gültig:
Transplantationsverfahren bis einschließlich Erfassungsjahr 2019
Für Indexeingriffe aus dem Erfassungsjahr 2019 (bis 31. Dezember 2019) ist die QSKH-RL weiter anzuwenden (siehe themenspezifischer Teil § 17 Übergangsregelungen der DeQS-RL).
Mit dem Erfassungsjahr 2020 erfolgte die Zusammenfassung dieser Einzelverfahren im vierten und fünften QS-Verfahren nach DeQS-RL „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)“ bzw. "Transplantationsmedizin (QS TX)".