Durch dieses fünfte Qualitätssicherungsverfahren Transplantationsmedizin (QS TX) nach DeQS-RL, welches am 1. Januar 2020 in Kraft trat, wurden die direkten Verfahren nach QSKH-RL zur Transplantation ersetzt. Die verfahrensspezifischen Bestimmungen werden im Teil 2 der DeQS-RL geregelt. Die Datenannahme erfolgt auf Landesebene, das Stellungnahmeverfahren auf Bundesebene. Die Auswertungen gliedern sich in sechs Module:
- Nierenlebendspende (NLS)
- Herztransplantation (HTXM-TX)
- Herzunterstützungssysteme/Kunstherzen (HTXM-MKU)
- Lungen- und Herz-Lungentransplantation (LUTX)
- Lebertransplantation (LTX)
- Leberlebendspende (LLS)
Es werden bei den Organempfängern je nach Transplantationsart u. a. operative Komplikationen, die postoperative Verweildauer im Krankenhaus, die Sterblichkeit im Krankenhaus und die Überlebensraten über mehrere Jahre ausgewertet. Bei den Lebendspenden werden beim Organspender mit Hilfe der Qualitätsindikatoren peri- und postoperative Komplikationen, die Sterblichkeit im Krankenhaus, die Überlebensrate nach der Spende sowie durch die Spende bedingte Funktionsbeeinträchtigungen der jeweils verbliebenen Organe oder Organteile analysiert.
Die Verwendung von Sozialdaten bei den Krankenkassen soll erstmals für Indexeingriffe aus dem Jahr 2021 erfolgen.