Mit den Regelungen der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) sollen bundesweit einheitliche qualitätsorientierte Entscheidungen für die Krankenhausplanung ermöglicht werden.
Die Qualitätsindikatoren, die gemäß § 136c Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) als Grundlage für qualitätsorientierte Entscheidungen der Krankenhausplanung geeignet sind, sind in einer vom G-BA gesondert beschlossenen Liste enthalten.