Alle rechtlichen Regelungen zu diesem seit dem 1. Januar 2021 in die DeQS-RL überführten Qualitätssicherungsverfahren finden sich in den themenspezifischen Bestimmungen im Teil 2 der DeQS-RL zu Verfahren Nr. 13.
Gegenstand des Qualitätssicherungsverfahrens ist die geburtshilfliche Versorgung von Mutter und Kind (Geburtshilfe ) sowie die Früh- und Neugenorenenversorgung im Krankenhaus mit dem Ziel der Verbesserung der Prozessqualität, der Vermeidung geburtshilflicher Komplikationen und schwerwiegender Erkrankungen bei den Früh- und Neugeborenen sowie eine Verringerung der Sterblichkeit.
Die beiden Bereiche
- Geburtshilfe (PM-GEBH) und
- Neonatologie (PM-NEO)
werden weiterhin als QS-Verfahren bezeichnet und getrennt ausgewertet.