Hüftendoprothesen, d. h. künstliche Hüftgelenke werden unter anderem bei degenerativen Erkrankungen des Hüftgelenks (Coxarthrose) oder bei hüftgelenksnahen Femurfrakturen implantiert, die zugleich Gegenstand des QS-Verfahrens sind. Es werden dabei die Erstimplantation und der Wechsel einer Hüftendoprothese bzw. von Teilkomponenten betrachtet. Nicht in das QS-Verfahren eingeschlossen werden Hüftendoprothesen, die auf Grund von kindlichen Fehlanlagen oder von onkologischen Erkrankungen erforderlich wurden.
Die Qualitätsindikatoren dienen der Überprüfung der Indikationen zur Hüftendoprothesen-Erstimplantation bzw. zum –wechsel oder Komponentenwechsel, beziehen sich auf die präoperative Verweildauer, die Sturzprophylaxe, die Beweglichkeit oder Gehunfähigkeit bei Entlassung, allgemeine und spezifische Komplikationen sowie die Sterblichkeit im Krankenhaus. In einem Follow-up-Indikator werden alle Hüftendoprothesen-Wechsel und –Komponentenwechsel innerhalb 90 Tagen nach Erstimplantation an gleicher Seite ausgewertet.