Die ambulant erworbenen Pneumonien (Lungenentzündungen) stellen in Deutschland die häufigste durch Infektionen hervorgerufene Todesursache dar. In diesem seit 2005 laufenden Verfahren beziehen sich die Qualitätsindikatoren auf die rechtzeitige und kontinuierliche Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen und die Sterblichkeit im Krankenhaus im Zusammenhang mit dieser speziellen Pneumonieform.
Mit Ausbruch der Corona-Pandemie seit Jahresbeginn 2020 werden ambulant erworbene Pneumonien durch SARS-CoV-2 (COVID-19) ab dem Erfassungsjahr 2020 in diesem Modul erfasst. Für deren Dokumentation stehen nach dem ICD-10-Katalog die Sekundär-Kodes U07.1 und U07.2 zur Verfügung.