Nach § 14 DeQS-RL Teil 1 werden verschiedene Arten von Daten in den hier beschriebenen Qualitätssicherungsverfahren unterschieden:
- patientenidentifizierende Daten (PID): personenbezogene Daten, die eine eindeutige Identifikation von Patientinnen und Patienten ermöglichen (z. B. Krankenversichertennummer);
- leistungserbringerindentifizierende Daten (LID): einrichtungsbezogene Daten, die eine eindeutige Identifizierung von Leistungserbringerinnen/-erbringern ermöglichen (z. B. Betriebsstättennummer, Arztnummer, Instutionskennzeichen der Einrichtung);
- krankenkassenidentifizierende Daten (KID): Daten, die eine eindeutige Identifikation von Krankenkassen ermöglichen (z. B. Institutionskennzeichen der Krankenkasse);
- Qualitätssicherungsdaten (QD): für das Qualitätssicherungsverfahren relavante Behandlungsdaten (z. B. Angaben zum Gesundheitszustand der Betroffenen, erbrachte diagnostische und therapeutische Leistungen);
- administrative Daten (AD): Daten zur Prüfung auf Plausibilität, Vollständigkeit und Vollzähligkeit sowie meldebezogene Daten, die der Organisation des Datenflusses dienen;
- Versendedaten für die Patientenbefragung (VD): nicht pseudonymisierte personenbezogene Daten der Patientinnen und Patienten (z. B. Name, Wohnanschrift, Geschlecht, behandlungsspezifische Daten), die für die Auswahl der Patientinnen und Patienten und die Versendung der Fragebögen erforderlich sind;
- Befragungsdaten aus Patientenbefragungen (BD): sind die im Fragebogen erhobenen Daten.
Bei Transplantations-Qualitätssicherungsverfahren wird zusätzlich eine ET-Nummer zu Zwecken des Transplantationsregisters verarbeitet.
Der Gemeinsame Bundesausschuss legt jeweils die erforderlichen Daten in einem Qualitätssicherungsverfahren fest und gibt die Softwarespezifikationen für die Datenerfassung vor.