Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.qs-sachsen.de veröffentlichte Webpräsenz der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Sachsen und der Externen stationären Qualitätssicherung. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie dafür das vorgesehene Feedback‐Formular benutzen.
Wir streben an, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA).
Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.
Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, so nehmen Sie bitte per E‐Mail Kontakt mit uns auf und teilen Sie uns den Titel der Veröffentlichung mit. Wir werden Ihnen das Dokument dann nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln.