Für alle Qualitätssicherungsverfahren der externen Qualitätssicherung werden auf der Grundlage der erfassten Daten standortbezogen Qualitätsindikatoren nach bundeseinheitlichen Rechenregeln berechnet.
Weicht das Ergebnis vom definierten Referenzbereich ab, liegt eine rechnerische Auffälligkeit für diesen Qualitätsindikator vor.
Dies führt nachfolgend abhängig von der zugrundeliegenden Richtlinie zu weiterführenden Schritten im QS-Verfahren: