Die Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) definiert ein Stufenkonzept der perinatologischen Versorgung.
Erfüllt ein Krankenhaus mit einem Perinatalzentrum die Anforderungen der Richtlinie an die pflegerische Versorgung nicht, muss dies unter Angaben von Gründen dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mitgeteilt werden.
Mit diesen Perinatalzentren wird ein "Klärender Dialog" gemäß § 8 QFR-RL geführt.
Ziele des "Klärenden Dialogs" sind die Ursachenanalyse und Unterstützung der schnellstmöglichen Erfüllung der Personalanforderungen durch den Abschluss einer Zielvereinbarung.
Die mit der Zielvereinbarung zu vereinbarende Frist bis zur Erfüllung darf eine festgelegte Laufzeit nicht übersteigen.
Im Auftrag des G-BA werden auf der Internetseite www.perinatalzentren.org die Einrichtungen gekennzeichnet, die sich im "Klärenden Dialog" befinden.
Das Lenkungsgremium berichtet dem G-BA jährlich für das zurückliegende Kalenderjahr über den Umsetzungsstand des "Klärenden Dialogs".
Der einrichtungsübergreifende Teil der Berichte wird auf der Homepage des G-BA veröffentlicht.