Das Datenvalidierungsverfahren gem. Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) besteht aus einem Aktenabgleich und einem Verfahren, dass eine Korrektur der Dokumentation ermöglicht. Der Aktenabgleich wird bei Krankenhäusern durchgeführt
- die mindestens eine statistische Auffälligkeit aufweisen,
- die im Vorjahr mindestens eine statistische Auffälligkeit aufgewiesen haben,
- aus einer Stichprobe,
- aus einer Stichprobe von Krankenhäusern, die Daten nachgeliefert haben.
Die Datenvalidierung muss ab 2023 bis zum 19. Juni abgeschlossen sein.
Sofern Korrekturen an den Daten erforderlich sind, führt das IQTIG auf Grundlage der nach § 9 geprüften Daten Neuberechnungen durch und übermittelt die Ergebnisse der Neuberechnungen und Angaben über die korrigierten Datensätze an die Krankenhäuser und die auf Landesebene beauftragten Stellen.