In der der Basisspezifikation für Leistungserbringer (Erfassungsjahr 2023) des IQTIG war ab Version 03 in der Tabelle PNEU_ICD_EX der Sekundär-Kode U69.04! („Andernorts klassifizierte Pneumonie, die entweder bei Krankenhausaufnahme besteht oder innerhalb von 48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt“) aufgeführt.
Am 6. Dezember 2022 veröffentlichte das BfArM eine Corrigenda zur ICD-10-GM 2023. In dieser Überarbeitung wurden u. a. Anpassungen am neuen Kode U69.04! vorgenommen mit der Begründung „einer nicht kodierrelevanten textlichen Inkonsistenz“. U69.04! traf mit der neuen Textfassung "Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die entweder bei Aufnahme besteht oder innerhalb von 48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt" nunmehr auf eine ambulant erworbene Pneumonie zu. Dies führte seit dem 1. Januar 2023 dazu, dass alle ambulant erworbenen Pneumonien, die mit dem Sekundär-Kode U69.04! kodiert wurden, nicht zur Auslösung des QS-Bogens führten und somit nicht dokumentiert werden konnten.
Der fehlerhafte Ausschluss von den Fällen mit dem Sekundär-Kode U69.04! wird mit der Veröffentlichung des unterjährigen Updates V05 der Baisspezifkation für Leistungserbringer durch das IQTIG am 25. Januar 2023 behoben, so dass ab diesem Zeitpunkt alle Fälle mit einem Sekundär-Kode U69.04! in dem Verfahren QS CAP enthalten sein werden.
Da alle Fälle mit ambulant erworbener Pneumonie ab dem 18. Lebensjahr dokumentationspflichtig sind, wird das IQTIG die Softwareanbieter informieren, dass eine rückwirkende Dokumentation mit dem Spezifikations-Update vom 25. Januar 2023 der bislang fälschlicherweise ausgeschlossenen Fälle mit dem Sekundär-Kode U69.04! ermöglicht werden muss. Damit kann auch eine systematische Unterdokumentation dieser Fälle ausgeschlossen werden.