Die Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) ist am 1. Januar 2021 außer Kraft getreten.
Die bisher in dieser Richtlinie geregelten Verfahren wurden in Teil 2 der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) überführt.
Inzwischen sind in Sachsen die strukturellen Grundlagen zur sektorenübergreifenden Umsetzung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung geschaffen worden.
Die Projektgeschäftsstelle Qualitätssicherung Sachsen hat zum 30. April 2022 ihre Arbeit beendet.
Fragen zu den abgeschlossenen Verfahren der QSKH-RL können an die Mitarbeiterinnen der LAG Sachsen - Geschäftsstelle gerichtet werden.