Die themenspezifischen Bestimmungen zu den verschiedenen QS-Verfahren u. a. mit Nutzung von Sozialdaten und bei Betrachtung unterschiedlich langer Beobachtungszeiträume erfordern in Bezug auf die Berichtszeiträume sowie die Darstellung der zeitlichen Zusammenhänge eine Definition einheitlicher Begriffe und Ordnungskriterien. Deren Einführung erfolgt ab Dezember 2023.
Ein wesentliches und neues Ordnungskriterium ist das "Auswertungsjahr (AJ)". Dieses wird als das Jahr definiert, in dem eine Auswertung erzeugt und in der Regel das Stellungnahmeverfahren durchgeführt wird.
Ausführliche Erläuterungen zu den neuen Begriffen finden sich unter dem nachfolgenden Link.